Allgemeine Ziele
Das Naherholungsgebiet Wald und Ökologische Naturräume und Grünflächen im Stadtgebiet sind zu
erhalten und auszuweiten.
Erhaltung und Sicherung Naherholungsgebiet Kirchenwald (Keine Baugrundaufschliessung)
Sicherung und Schaffung von innerstädtischen Frei-und Grünräumen bei weiteren
Siedlungsentwicklungen
Vernetzung von innerstädtischen mit umliegenden Frei-und Grünräumen durch Grünachsen und
Grünzüge
Realisierung von Grünraummaßnahmen in Abstimmung mit geplanten Freizeit- und Erholungseinrichtungen
Wald:
Der Hollabrunner Wald ist als Natura 2000 Gebiet zu schützen und als Naherholungsgebiet zu bewahren. Der Waldentwicklungsplan ist zu überprüfen und eine Neueinstufung ist anzustreben.
Grünachsen & Grünzüge
Die geplanten Grünachsen sind miteinander zu verbinden. Als Verbindung Bachpromenade anbieten.
Lückenschluß der vorhandenen Grünachsen (Radwege)
Spielplätze
- weniger, dafür größere Spielräume für Kinder von 0-12 Jahren
- mit besonderer Bedachtnahme auf naturnahe Spielraumgestaltung und
- regelmäßige Kontrolle der Sicherheit der Spielgeräte (Einzäunung!)
- Mit dazugehöriger Infrastruktur für die Eltern (Sitzgelegenheiten, WCs)
Dadurch werden das Spielangebot für Kinder verbessert, soziale Strukturen gestärkt (Kommunikation
der Erwachsenen und Kinder, Integration von NeubürgerInnen) die Überprüfung der Spielgeräte
erleichtert.
„Spielplätze“ für Jugendliche (Fußballplatz, BMX-Bahn, Skaterplatz) besser erhalten, öfter kontrollieren
und Jugendliche in Gestaltung und Umgestaltung mit einbinden. Freizeitgelände einer Einheit zuführen.
Parks
Vorhandene Parks werden erhalten und vermehrt auf naturnahe Gestaltung geachtet.
In neuen Siedlungsgebieten ist auch auf die Schaffung neuer Grünflächen zu achten, insbesondere gilt das für die Bereiche, die weiter weg vom Erholungsgebiet Wald liegen.
Straßenbegleitgrün
Bei der Neugestaltung von Straßenzügen sind Begleitgrünanlagen zu schaffen, die ausreichend Platz für Bäume bieten. Die Aufgrabungsrichtlinien sind insoweit zu überarbeiten, dass vorhandene Alleen nicht durch ständige Aufgrabungsarbeiten gefährdet werden.
Die Übernahme von Pflegearbeiten durch AnrainerInnen ist durch neue Anreize zu forcieren.
Freizeit und Erholung
Freizeit- und Erholungsanlagen konzentrieren sich auf das Freizeitgelände
Wichtig ist auch die Abgrenzung zu den AnrainerInnen, insbesondere im Bereich Bachpromenade.
Der Kirchenwald ist als Erholungsgebiet zu schützen und mittels gezielter Aktionen den BürgerInnen verstärkt zu Verfügung zu stellen.






